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Produktbeschreibung
Pfandplicht bei Fahrzeugbatterien Laut §10 BattG-Verordnung ist jeder Händlerverpflichtet vom Endverbraucher beim Kauf einer Fahrzeugbatterie einenPfand in Höhe von 7,50 Euro zu kassieren. Dieser Pfand wird dem Kundenbei Vorlage eines Entsorgungsnachweises (für die alte Batterie) wiedergutgeschrieben.
Pfandrückerstattung im Geschäft
Pfandrückerstattung bei Versandkunden Senden Sie nie gefüllte oder auch scheinbar entleerte Batterien per Post an uns, dies ist lautGefahrengutverordnung nicht zulässig! Auch kleine Restmengen vonBatteriesäure sind stark ätzend!
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